• Die Tätigkeiten des Tierheilpraktikers ist vielen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen unterworfen. Auf bundesweiter wie auch auf europäischer Ebene. So wird der Beruf gesetzlich geregelt, obwohl er noch immer kein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf ist. Die Tierheilpraktiker im FNT sind rechtlich immer auf dem neuesten Stand und werden regelmässig über Neuerungen und Entwicklungen informiert.

Sachkenntnis gem. §50 Arneimittelgesetz

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Auch der Tierheilpraktiker unterliegt in der Ausübung seiner Tätigkeit dem Tierschutzgesetz.

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Die Ausübung des Berufs des Tierheilpraktikers ist durch viele Gesetze geregelt. Besonders wichtig ist dabei das neue TAMG - das Tierarzneimittelgesetz.

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Das Heilmittelwerbegesetz regelt auch den Marketing-Alltag des Tierheilpraktikers.

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