SEMINARHINTERGRUND
In unserer täglichen Praxis als THP's, Tierärzte und Tiertherapeuten haben wir es mit einer Vielzahl von Erkrankungen des Bewegungsapparates zu tun, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen heraus ergeben können. So kann u.a. ein akutes Trauma oder eine nicht artgerechte Haltung ebenso Anlass für eine Bewegungserkrankung sein, wie die genetische Disposition oder schlicht der mit dem Alterungsprozess verbundenen körperliche Verschleiß.
Unabhängig davon, ob es sich um eine akute oder chronische Erkrankung des Bewegungsapparates handelt, steht uns mit der Behandlungsmethode mittels Laser- und/oder Magnetfeldtherapie und durch die Elektrotherapie im modulierten Mittelfrequenzbereich (MET) ein ausgezeichnetes und nebenwirkungsfreies Therapiespektrum zur Verfügung, durch das Leiden gelindert und Erkrankungen des Bewegungsapparates verbessert oder sogar aufgehoben werden können.
WESENTLICHE SEMINARINHALTE
Darüber hinaus setzt der Umgang mit Lasern der Klasse 3B einen Sachkundenachweis voraus. Aus diesem Grund werden wir Sie zusätzlich über die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten nach § 6 UVV "Laserstrahlung", den gewerblichen Einsatz von Lasern der Klasse 3B und die Unfallverhütungsvorschriften im Umgang mit dem Laser aufklären.
Nach Beendigung des Seminars erhalten Sie das Zertifikat zum "Laserschutzbeauftragten für Laser der Klasse 3B“, gültig für die Laser der Firma Knop / Schwa-Medico.
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 12 Punkten anerkannt.
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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