Eigenbluttherapie als Umstimmungstherapie zur Aktivierung der körpereigenen Heilkräfte
Unter diesem Begriff versammelt sich eine Vielzahl verschiedener Therapieformen. Allen gemein ist, dass dem Tier zuerst Blut abgenommen wird, um dieses dann unverändert oder - in verschiedenen Verfahren - verändert wieder in den Organismus zurückzugeben. Die Eigenbluttherapie wird dabei als Reiztherapie oder Umstimmungstherapie verstanden, die das Immunsystem des Organismus stimulieren soll, um die Erkrankung mit eigenen Mitteln besser bekämpfen zu können.
Die Eigenbluttherapie kann eingesetzt werden bei Infekten, allergischen Erkrankungen, chronischen Beschwerden wie Rheuma und Arthrose.
Tierheilpraktiker benötigen für die Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung am Tier (z. B. im Rahmen einer Eigenbluttherapie, Mischspritze) eine Erlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 AMG.
Die Anwendung der Eigenbluttherapie an Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, bei der ein zugelassenes Arzneimittel oder ein physikalisches Verfahren angewendet werden, ist nicht erlaubt.