Rechtskunde für Pferdetherapeuten

Kategorie
Seminar
Datum
2019-12-14 09:00 - 17:00
Veranstaltungsort
27726 Worpswede
Telefon
04792 987 90 35
E-Mail
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Dozent/-in/-en
Jutta Schröter
Kosten pro Teilnehmer
150€
Netto Unterrichtsstunden
8
Veranstalter
VETogether

Tiertherapeuten sind in einer rechtlich besonderen Zone tätig. Auf der einen Seite dürfen viele Tätigkeiten, die dem Wohl des Tieres nicht "schaden" durchgeführt werden. Auf der Anderen Seite sind wir immer wieder mit Fragen von Apothekenpflicht, Verschreibungspflicht etc. befasst. Seit der Zulassung von Blutegeln als medizinisches Humanpräparat handeln einige Veterinärbehörden strikt mit Verboten, andere widerum sehen in der Behandlung von nicht zur Schlachtung zugelassenen Tieren keine Probleme. Mit diesem Kurstag wollen wir Licht ins Dunkel der Paragraphen bringen. 

Was gehört bei einer Praxisgründung rechtlich zu beachten? Wie gehe ich mit Präparaten und Injektionen um? Wer darf was? Bei welchen Behörden muss ich mich melden und welche Pflichten gehen für mich einher. Was bedeutet eine Praxisprüfung und wie kann ich mich rechtlich sicher darauf vorbereiten. Was einige nicht wissen, die rechtlichen Regeln für Tierheilpraktiker sind dieselben wie für Pferdeosteo- oder Pferdephysiottherapeuten. Um so besser sich damit auszukennen. 

Wir besprechen die Fragen aus dem Heilmittelwerbegesetz und allen weiteren die für unseren Arbeitsbereich als Pferdetherapeuten gelten. 

Werde mit diesem Seminar sicherer im rechtlichen Dschungel und damit auch in deiner Praxis und in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. 

Dieser Kurs ist Teil unserer Masterclass Ausbildung - Tierheilpraktiker für Pferdeosteopathie - unsere Ausbildung mit der du "echten Expertenstatus" erhälst. 

 

Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 8 Punkten anerkannt.

 
 

 

Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.

 

Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.

 

Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern

 

Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.

 

Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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