Dieses Webinar richtet sich vornehmlich an Tierheilpraktiker, aber auch an andere Dienstleister im Tierwesen. Werbebeschränkungen gelten nicht nur für den Humanbereich sondern auch für Dienstleistungen am Tier.
Geeignet ist das Seminar für Tierheilpraktiker und Anbieter von Produkten, die Produkte und Dienstleistungen bewerben wollen, sei es im Bereich Futtermittel, Kosmetik oder Gesundheitsnaher Produkte für Tiere. Vermittelt wird der wesentliche Unterschied zwischen gesundheitsbezogenen Aussagen, ernährungsbezogenen Aussagen sowie dem Geltungsbereich von HWG,LFGB und LMIV. Die Werbung für die Anwendung gesundheitsfördernder Geräte zur Anwendung am Tier (Bioresonanz, Radionik, Einsatz von Schwingungsmedizin am Tier, „Medizinprodukte“ für Tiere) wird ebenso erläutert.
Folgerungen aus der Produktkategorie für Kennzeichnung, Werbung und Einsatzgebiete (Sachkunde vorausgesetzt) werden anhand von Beispieletiketten und Beispielwerbung erläutert. Die Referentin erklärt, wie Werbeverboten durch geeignete Formulierungsstrategien begegnet werden kann. Ebenso werden Grundzüge zum Umgang mit Abmahnungen vermittelt.
Detaillierte Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme einen Fortbildungsnachweis.
Referentin: Rechtsanwältin Dr. jur. Anette Oberhauser
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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