Vor dem Hintergrund des sogenannten „Tiergesundheitsrechtakt“, auch: „Animal Health Law“, der also zum 16.4.2021 in Kraft getretenen EU VO 429/2016, und dem dort niedergelegten Erfordernis, dass alle Angehörige der mit Tieren befassten Berufe über angemessene Kenntnisse über Tierseuchen, Grundsätzen des Schutzes vor biologischen Gefahren, den Wechselwirkungen zwischen Tiergesundheit, Tierwohl und menschlicher Gesundheit , eine gute Tierhaltungspraxis und Behandlungsresistenzen (Stichwort: Antibiotika) zu verfügen haben vermitteln wir die Grundlagen des Tierseuchenrechts aus veterinärmedizinischer und juristischer Sicht. Dies mit besonderem Blick auf die angesprochenen Berufs-, und Personengruppen, bezogen auf die Tierarten Hund/ Katze / Pferd.
Tierseuchen lassen nicht ohne Berücksichtigung der Tiertransportwege betrachten. Daher vermitteln wir in einem zweiten Teil des Seminars Grundzüge des Tiertransportrechtes unter besonderer Berücksichtigung der EU VO 1/ 2005 sowie der durch den Tiergesundheitsrechtsakt in dieser Verordnungen 2026 eintretenden Veränderungen. Thema sind weiter Reisekrankheiten.
Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme und erlernten Fähigkeiten einen Schulungsnachweis.
Zielgruppe: Tierhalter und Tierberufler (außerhalb der Tierärzteschaft)
Referenten:
Für Schüler der ATM / ATN, sowie Mitglieder des FNT e.V., / VDTT e.V gelten gesonderte Konditionen, bitte sprechen Sie uns an.
In der Teilnehmergebühr der Online-Teilnahme sind die Seminarunterlagen enthalten, die Ihnen spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung zugesandt werden. Über den Moderator der der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen live einzubringen.
Diese Fortbildung wird vom FNT e.V. mit 6 Fortbildungspunkten bewertet
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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