Erziehung und Strafen im Hundetraining – ein juristischer und ein verhaltensbiologischer Blick

Kategorie
Webinar
Datum
2024-01-31 17:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Zoom
Telefon
0521 / 5220625
E-Mail
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Dozent/-in/-en
Rechtsanwältin Daniela Müller und Verhaltensbiologe Dr. Joe Voß
Kosten pro Teilnehmer
89,25
Netto Unterrichtsstunden
3
Veranstalter
Tierrechtsakademie

Der Einsatz von Strafen im Hundetraining ein nicht erst seit der Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung kontrovers diskutiertes Thema. Seit Januar 2022 enthält § 2 Abs.5 Tierschutz-Hundeverordnung nun das Verbot der Schmerzreizausbildung. Anlass genug für uns das Thema und Strafen in der Hundeerziehung genauer zu beleuchten. Dies juristisch und verhaltenstherapeutisch.

Im juristischen Teil der Online-Fortbildung befassen wir uns mit der Neuregelung des § 2 Abs.5 Tierschutz-Hundeverordnung, so wie den entsprechenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Welches Signal hat der Verordnungsgeber mit der Änderung gesetzt und welche praktischen Auswirkungen hat dies insbesondere für das gewerbsmäßige und private Hundetraining? Welche Erziehungsmittel sind generell, welche in besonderer Anwendung verboten?

In dem  verhaltensbiologischen Teil der Fortbildung wird der Themenkomplex „Strafe“ in Bezug zur Lernbiologie gesetzt und wertfrei diskutiert. Die verschiedenen Formen von Strafe werden vorgestellt. Relevante neurobiologische Aspekte zum Thema Strafe werden erörtert und die Auswirkungen auf das Verhalten und die
Emotionswelt des Tiers diskutiert.

Diese Online Fortbildung richtet sich in erster Linie an Hundetrainer, aber auch an Mitarbeiter in Tierheimen und dem Tierschutz, sowie Interessierten insgesamt. Auf Anfrage ist dieses Seminar auch für Mitarbeiter in Veterinär-, oder Ordnungsbehörden als Inhouse Veranstaltung buchbar. Sprechen Sie uns gerne an.

Referenten der Veranstaltung sind: Rechtsanwältin Daniela Müller und Verhaltensbiologe Dr. Joe Voß

 

 

Diese Fortbildung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet

 
 

 

Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.

 

Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.

 

Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern

 

Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.

 

Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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