Verfassungsbeschwerde gegen TAMG angenommen!

Unsere Verfassungsbeschwerde wurde am 7. Dezember vom Verfassungsgericht angenommen

Stolz und erfreut haben wir zur Kenntnis genommenen, dass die von der Tierrechtsanwältin Müller geführte, in Kooperation mit der Tierrechtsakademie und dem Verband der niedergelassenen Tierheilpraktiker, FNT e.V., beratene und erarbeitete Verfassungsbeschwerde von dem Bundesverfassungsgericht zu dem Aktenzeichen1 BvR 2449/21 ernsthaft geprüft wird.

Wir erhielten am 7. Dezember die Mitteilung, daß "...die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweilige Anordnung dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie allen Länderregierungen zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme (...) gegeben wird".

Am 17. Dezember wurden uns die Stellungnahmen der Länder und des BEML übermittelt und um Stellungnahme bis zu 7. Januar gebeten. Diese Stellungsnahme wird von uns bereits erarbeitet und heute fristgerecht dem Gericht vorgelegt.